Gebühren / Honorar
Notariatsgebühren
Die Notariatsgebühren (zuzüglich Auslagen und MWSt) richten sich nach der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung. Zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. die Übernahme des Mandates als Zahl- und Treuhandstelle sind zusätzlich nach Stundenaufwand zu entschädigen. Die derzeitigen Tarife sind aus den nachfolgenden Verordnungen ersichtlich.
Kanton Basel-Stadt
Kanton Baselland
Kanton Solothurn
Honorar für Beratung ausserhalb der Notariatsgebühren
Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Stundenaufwand und beträgt in der Regel zwischen CHF 250 und CHF 400 pro Stunde zuzüglich Auslagen und MWSt. Es ist insbesondere abhängig vom betroffenen Rechtsgebiet, von der Komplexität, vom Streitwert sowie von der Dringlichkeit der Angelegenheit.